| Zuständig oder nicht zuständig? |
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| Samstag, 30. August 2008 | |
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"Der Bund hat die Bildung trotz fehlender Zuständigkeiten zu seinem Thema gemacht. Wenn der Bund dort, wo er Zuständigkeiten im Bildungssystem hat, Verantwortung reklamiert, dann muss er auch Geld in die Hand nehmen. Nur an die Länder zu appellieren, sie sollen mehr leisten, ist zu wenig."
Bildungsministerin Kramp-Karrenbauer (SZ v. 30.8.2008)
Hat der Bund jetzt Zuständigkeiten im Bildungssystem oder nicht? Seit der Föderalismusreform wurden auch die letzten Mitwirkungsrechte des Bundes in der Bildungspolitik nahezu völlig abgeschafft. Direkte Finanzhilfen des Bundes (wie z.B. das Programm zur Förderung von Ganztagsschulen) sind inzwischen unzulässig. Durch die Abschaffung der Rahmenkompetenz des Bundes können die Länder nun auch den Hochschulbereich weitgehend selbstständig regeln. Übrig geblieben sind lediglich einige Bundeskompetenzen im Bereich der beruflichen Bildung. Bundeskanzlerin Angela Merkels Bildungsgipfel ist demnach nichts anderes als eine Politshow. Sie kann sich auf einem Gebiet profilieren, das sie eigentlich nichts angeht und wo niemand etwas von ihr verlangen kann. Es kann also keine Rede davon sein, dass der Bund nun "Geld in die Hand nehmen" müsse. Erstaunliche Sprüche für eine CDU-Ministerin. Schließlich haben die CDU-Landesfürsten mit ihrer Mehrheit in der Föderalismuskommission erst dafür gesorgt, dass dem Bund in Sachen Bildung inzwischen alle Hände gebunden sind.
Arno Malburg
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