Demokratie stärken für bessere Bildung – Keine Angst vor Volksbegehren bei geringfügiger Finanzwirkung!
Vor der abschließenden Beratung des Landtages am kommenden Mittwoch (20.2.2008) über die Anträge der Fraktionen zur Absenkung der Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide in der Landesverfassung hat die Landeselterninitiative für Bildung die Fraktionen, insbesondere die Mehrheitsfraktion aufgerufen, das bundesweit einzige Finanztabu aufzuheben.
Die Eltern, die als Landesinitiative Rettet die Grundschulen 30 000
Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens gesammelt hatten,
um in den Orten die Bildungsarbeit an den kleineren Grundschulen zu
erhalten, hatten Anfang 2006 erfolglos gegen die Ablehnung der
Landesregierung geklagt.
Das saarländische Verfassungsgericht hatte
festgestellt, dass die Verfassung des Landes als einzige unter den
Bundesländern eine Beteiligung der Bürger dann nicht erlaubt, wenn ihr
Anliegen auch nur geringfügige Auswirkungen auf den Haushalt hat.
„Ändert sich das nicht, bleibt Bürgerbeteiligung im Saarland im
Wesentlichen auf dem Papier stehen und wir sehen keine Chancen für
Initiativen der Bürgerinnen und Bürger z.B. für bessere Förderung an
Schulen und echte Ganztagsschulen sowie Änderungen beim achtjährigen
Gymnasium“, sagte Bernhard Strube, der Sprecher der Initiative. Es sei
zu begrüßen, wenn die Parteien die Einleitungs- und Zustimmungsquoren
für Volksbegehren und –entscheide absenken wollen, doch helfe dies
Bürgerinnen und Bürgern allein nicht weiter, bessere Bildung an
staatlichen Schulen zu bewirken.
PISAAR-Kommentar: Ein schlechter Witz
Die jetzige Form des saarländischen Volksbegehrens ist erwiesenermaßen die
undemokratischste aller Bundesländer. Das haben CDU und SPD offensichtlich so gewollt bei der Aufnahme des Volksbegehrens in die saarländische Verfassung, die schließlich nur durch eine Zweidrittelmehrheit zustande kommen konnte. Inzwischen haben SPD und Grüne versucht, die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung auch im Saarland zu verbessern. Die CDU beharrt allerdings auf dem sogenannten Finanzvorbehalt. Grob gesagt:
Volksbegehren können zwar durchgeführt werden, dürfen aber im Ergebnis keine Kosten nach sich ziehen. Das ist ein schlechter Witz. Wichtige Entscheidungen brauchen fast immer kurzfristige Investitionen
um langfristig erfolgreich zu sein. Mit dem sogenannten Finanzvorbehalt machen wir uns weit über die saarländischen Landesgrenzen hinaus zum Gespött. Die CDU weiß ganz genau, dass sie dafür nicht die zu der Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit im Landtag bekommt. Also werden nach der morgigen Abstimmung alle CDU-Landtagsabgeordnete ruhigen Gewissens nach Hause gehen können in dem Bewußtsein: Wir haben das Richtige gewollt, aber die anderen haben uns ja schließlich ihre Stimme verweigert. Ändern wird sich jedoch nichts. Und genau das soll wohl auch der Zweck dieser Veranstaltung sein.
|