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Hungerlöhne für neu eingestellte saarländische Lehrkräfte PDF Drucken E-Mail
Freitag, 18. Mai 2007

Lehrkräfte, die im Saarland angestellt werden, müssen im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern mit erheblich geringeren Einkünften rechnen.

Das saarländische Kultusministerium macht nach Ansicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nicht von seiner Möglichkeit Gebrauch, die Schlechterstellung durch den am 1. November 2006 inkraft getretenen neuen Tarifvertrag der Länder (TV-L) gegenüber der alten Regelung nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) durch eine flexible Stufenzuordnung auszugleichen. Nach der TV-L kann bei Vorliegen beruflicher Vorerfahrungen oder zur Deckung des Personalbedarfs durchaus in höhere Entgeldstufen eingruppiert werden. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen tuen dies bereits, zumal es auf dem Lehrerarbeitsmarkt immer enger wird.
Besonders hart betroffen von einer rigorosen Anwendung des TV-L sind ältere Arbeitnehmer, weil die familienbezogenen Vergütungsbestandteile und die Einstufung nach Lebensalter künftig als Kriterium für die Zuordnung zu einer Gehaltsstufe entfallen. Dazu zählen vor allem die Quereinsteiger. Deren Gehaltsvorstellungen vor dem Umstieg auf den Lehrerberuf müssen nun erheblich nach unten korrigiert werden.
Die GEW macht ein Fallbeispiel: Eine neu eingestellte Grundschullehrerin im Alter von 33 Jahren mit einem Kind erhielte nach dem alten BAT ein Bruttogehalt von 3259,99 €. Nach dem neuen TV-L muss sie sich mit gerade mal 2358,- € (brutto) zufrieden geben.

PISAAR-Kommentar

Bei einem Bruttogehalt von 2358,- € bleibt nach Abzug der Lohnnebenkosten je nach Steuerklasse vielleicht noch etwas mehr als die Hälfte übrig. Mit der Aussicht auf einen solchen Hungerlohn wird der Lehrerberuf sicher nicht attraktiver. Und das Saarland riskiert eine hohe Abwanderungsrate in die anderen Bundesländer, die den neuen Lehrkräften zum Teil erheblich mehr zahlen. Schon jetzt ist hierzulande der Lehrermangel deutlich spürbar. Noch nie wurde soviel Unterricht fachfremd erteilt wie zur Zeit.
Unter diesen Umständen an der Eingangsbesoldung zu sparen ist mehr als kurzsichtig.

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