| Hungerlöhne für neu eingestellte saarländische Lehrkräfte |
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| Freitag, 18. Mai 2007 | |
Lehrkräfte, die im Saarland angestellt werden, müssen im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern mit erheblich geringeren Einkünften rechnen.
Das saarländische Kultusministerium macht nach Ansicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nicht von seiner Möglichkeit Gebrauch, die Schlechterstellung durch den am 1. November 2006 inkraft getretenen neuen Tarifvertrag der Länder (TV-L) gegenüber der alten Regelung nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) durch eine flexible Stufenzuordnung auszugleichen. Nach der TV-L kann bei Vorliegen beruflicher Vorerfahrungen oder zur Deckung des Personalbedarfs durchaus in höhere Entgeldstufen eingruppiert werden. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen tuen dies bereits, zumal es auf dem Lehrerarbeitsmarkt immer enger wird.
PISAAR-Kommentar
Bei einem Bruttogehalt von 2358,- € bleibt nach Abzug der Lohnnebenkosten je nach Steuerklasse vielleicht noch etwas mehr als die Hälfte übrig. Mit der Aussicht auf einen solchen Hungerlohn wird der Lehrerberuf sicher nicht attraktiver. Und das Saarland riskiert eine hohe Abwanderungsrate in die anderen Bundesländer, die den neuen Lehrkräften zum Teil erheblich mehr zahlen. Schon jetzt ist hierzulande der Lehrermangel deutlich spürbar. Noch nie wurde soviel Unterricht fachfremd erteilt wie zur Zeit. {moscomment} |
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